Elektrizitätsbinnenmarkt

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Dabei handelt es sich um einen europaweiten Energiemarkt, welcher seit 1999 schrittweise geschaffen wird. Er gilt als liberal, diskriminierungsfrei, transparent und eine weitere Voraussetzung ist das Entgelt für die Netznutzung. Somit ist also Stromhandel in ganz Europa möglich. Dieser wird auf Europaebene geregelt in Form von Gebotszonen für Stromhändler. 2019 wurde eine neue EU-Recht Verordnung zu dem Thema veröffentlicht. Dazu ist die Abstimmung der nationalen Netze etwa in Bezug auf Frequenz aufeinander nötig (50 Hz).

Mehr dazu liest du hier:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/943/oj?locale=de